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Es ist einer der spannendsten Fälle der letzten 10 Jahre: Der Fall Drobeck. Ein Notfallsanitäter wird seiner Delegationen enthoben für etwas, dass wir im Rettungsdienst nicht anderes gemacht hätten. Doch dann kommt alles anders und der Fall landet vor Gericht und schreibt damit Rettungsdienstgeschichte.
Andreas Drobeck hat sich auf den Weg zu unseren Rettern Chris (Samy Splint) und Mike (Notfalltaxi) gemacht, um nicht nur über diesen Fall zu berichten sondern auch…. hört einfach selbst rein!
P.S. Dies ist zunächst ein Überblick über diesen Fall. Wir von Retterview werden euch demnächst noch tiefer mit in diesen Fall nehmen.
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Retterview Rettungsdienst Staffel 2
Über den Autor call_made
Hey ich bin Samy Splint, der Gründer und einer der Hosts von Retterview
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Rettungsdienst 0 November 3, 2024
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Erste Hilfe 0 Oktober 13, 2024
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Retterview ist eine Blaulicht-Podcast Reihe über das Leben im Rettungsdienst, Gedanken, Wissen, Fakten, Anekdoten, Charme und Witz aus der Sicht von echten Rettern aus dem „Pflasterlaster“. Wir behandeln hier alles, außer Patienten, geben sowohl Kolleg*innen, als auch Nicht-Retter*innen einen Einblick in unseren Alltag und gehen hierbei auch auf viele Fragen ein, die man uns in den sozialen Medien stellt.
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Lea
April 25, 2024
Hey Christian ich wollte noch sagen ich höre alle Podcast folgen zum dritten mal und mir ist in der Abkürzungs folge aufgefallen das du gesagt hast das RTW Rettungstranspotwagen steht und dir wurde ja gesagt dass das für Rettungswagen steht ich war heute in der Rettunsarena beim Girls day und dort wurde gesagt das es für Rettungstransportwagen steht ich weiß es passt nucht zum tehma aber ich wollte das noch mal sagen. Übrigens ich heiße Lea und bin 12 Jahre alt und könnt ihr meine andere Frage unter der Folge Schmerzen und viele Fragen beantworten
BjoernM
April 25, 2024
Hey Zusammen
Ich fange im Herbst das Studium an als Physiotherapeut. Ich interessiere mich sehr für euren Podcast, da ich die Medizin, wie auch den Notfall sehr spannend finde. Ich mache momentan mein Praktikum in einer Rehabilitationsklinik in der Schweiz.
Auch wir haben immer wieder mit dem Rettungsdienst zu tun. Daher möchte ich euch drei Fragen stellen:
1. Habt ihr Angst/Respekt davor, jemals in einem Einsatz jemanden aus der Familie oder aus dem Bekanntenkreis als Patient oder Patientin im Einsatz anzutreffen. Wie würdet ihr reagieren, wenn ihr zum Beispiel eure Eltern oder Geschwister bei einem VU schwerverletzt antreffen würdet.
2. Wie steht ihr eigentlich zu nicht lebensnotwendigen Verlegungen von einer Klinik/Pflegeheim in ein Krankenhaus? Beispielsweise eine Verschlechterung des AZ, abfallender Blutdruck oder bei einer palliativen Situation.
3. Wie geht ihr mit palliativen Situationen um? Wurdet ihr da speziell geschult?
Grossen Lob für euren Podcast. Ich liebe ihn und höre jede Folge.
Freundliche Grüsse aus der Schweiz
Björn
bluelights
April 26, 2024
Eine tolle Folge zu einem sehr interessanten Thema. Der Fall Drobeck war vor einigen Semestern vielleicht meine Hauptmotivation, ein Jurastudium anzufangen. Die gesetzlichen Grundlagen sind so unfassbar komplex und die Einflüsse auf unsere Tätigkeit im Rettungsdienst sind so vielschichtig, dass es fast unmöglich ist, sich jemals „korrekt“ zu verhalten. Ich kann die Ansichten aus dieser Folge nur teilen: Es ist ohnehin schon komplex genug, da muss es endlich aufhören, dass einem von außen auch noch Steine in den Weg gelegt werden, für die es keine objektive Notwendigkeit gibt. Aus meiner Halb-Laiensicht finde ich aber ein wenig bedenklich, welche Bedeutung dem Gerichtsbeschluss und den Grundrechten beigemessen wird. Fast jedes Grundrecht ist einschränkbar, das ist an sich etwas ganz normales und auch dass Landesrecht eine bundesgesetzliche Regelung konkretisiert, ist so üblich. Ob es gegen Bundesrecht verstößt, ist bislang nicht beantwortet worden. Generell ist der Gerichtsbeschluss eben nur ein Gerichtsbeschluss, der erstmal nur für diesen einen Fall gilt. Daher glaube ich, ist es aktuell noch zu früh zu sagen, dass die bestehenden Vorgaben im (bayerischen) Rettungsdienst bedeutungslos sind. Der Gerichtsbeschluss hat eine tolle symbolische und berufspolitische Bedeutung aber die Gesetze und Regelungen gelten weiterhin. Bis man sich als NotSan wirklich darauf verlassen kann, dass man sich für (korrekte) Maßnahmen nicht mehr rechtfertigen muss, werden sicherlich noch einige Gesetzesänderungen oder weitere Gerichtsverfahren nötig sein.
Abschließend noch ein Gedanke zur Sinnhaftigkeit von 2C-Maßnahmen: Heilkundliche Maßnahmen durch NotSan sind nach 2a NotSanG ja nur oberhalb einer „Wesentlichkeitsschwelle“ möglich (wegen „wesentlicher Folgeschaden“). Unterhalb dieser Schwelle ist Heilkunde unzulässig. Hier könnten Vorabdelegationen ansetzen und einfachere bzw. weniger dringliche heilkundliche Maßnahmen ermöglichen.