Inhaltlicher Stand: 16. Oktober 2026
Die Notfallreform 2026 muss sich an einer einfachen Frage messen lassen: Kannst du dich im Notfall auf die Versorgung verlassen – unabhängig davon, in welchem Landkreis du wohnst oder auf welcher Seite einer Landesgrenze etwas passiert?
Am 15. Oktober 2026 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung in geänderter Fassung beschlossen. Das ist ein wichtiger politischer Schritt. Für mich ist er aber noch lange nicht genug.
Wichtig zum Stand: Bislang liegt der Bundestagsbeschluss vor. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die vorgesehenen Änderungen sind damit noch kein geltendes Recht. Weitere Verfahrensschritte, die Verkündung und die jeweiligen Regeln zum Inkrafttreten müssen wir davon unterscheiden.
Notfallreform 2026: Was der Bundestag beschlossen hat
Die beschlossene Fassung enthält Ansätze, die für die Versorgung etwas bewegen können. Nach der Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums ist unter anderem vorgesehen:
- Medizinische Versorgung vor Ort: Die Notfallrettung soll eine eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Dazu soll auch eine medizinisch notwendige Versorgung gehören, auf die keine Fahrt ins Krankenhaus folgt.
- Zusammenarbeit von 112 und 116117: Leitstellen sollen digital vernetzt werden und Hilfesuchende mit den bereits aufgenommenen Informationen an die passende Versorgung übergeben können. Beide Rufnummern sollen bestehen bleiben.
- Integrierte Notfallzentren: Notaufnahme, Notdienstpraxis und eine gemeinsame Ersteinschätzung sollen besser zusammenarbeiten.
- Frühere Hilfe: Telefonische Reanimationsanleitung, alarmierte Ersthelfende und ein bundesweites Verzeichnis öffentlich zugänglicher Defibrillatoren sollen die Hilfe vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes stärken.
Das verdient Anerkennung. Es eröffnet insbesondere die Chance, eine sinnvolle Behandlung vor Ort auch in der Finanzierung besser abzubilden. Entscheidend wird, welche Angebote anschließend tatsächlich verfügbar sind und wie zuverlässig sie zusammenspielen.
Gute Beispiele müssen überall ankommen
Kompetente Teams und funktionierende regionale Strukturen sind wertvoll. Unser Anspruch muss sein, daraus eine Versorgung zu machen, auf die sich Menschen überall verlassen können.
Stadt und Land brauchen dabei nicht überall dieselbe Organisation. Entfernungen, Bevölkerung und verfügbare Kliniken unterscheiden sich. Mein Maßstab ist eine medizinisch begründete, verlässliche Qualität unter diesen unterschiedlichen Bedingungen. Regionale Besonderheiten dürfen keine pauschale Erklärung für vermeidbare Lücken werden.
Dazu gehört für mich, dass die nächste geeignete Hilfe auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg einbezogen werden kann. Zuständigkeit, verfügbare Fahrzeuge und der tatsächliche Bedarf müssen dafür zusammengebracht werden. Ein digitales System muss im Einsatz die Zusammenarbeit erleichtern.
Behandlung braucht klare Befugnisse und passende Ausstattung
Bei Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern müssen wir genau hinsehen. Ausbildung, gesetzliche Befugnisse, ärztlich vorgegebene Maßnahmen und die Medikamente auf dem Fahrzeug sind unterschiedliche Teile derselben Versorgungsfrage.
Schon heute erlaubt § 2a NotSanG bestimmte eigenverantwortliche heilkundliche Maßnahmen: Sie müssen erlernt und beherrscht sein sowie erforderlich, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden. Die Vorschrift betrifft die Zeit bis zum Eintreffen einer Notärztin oder eines Notarztes beziehungsweise bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen Versorgung.
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese situationsabhängige Rolle in seinem Eilbeschluss vom 21. April 2021, 12 CS 21.702, hervorgehoben. Das war eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz zum Widerruf einer Delegation, keine pauschale Freigabe jeder Behandlung.
Meine Forderung ist deshalb konkret: Wir brauchen verlässliche Behandlungsstandards, klare Verantwortlichkeiten, Fortbildung und die passende Ausstattung. Eine Befugnis hilft dem Patienten wenig, wenn das notwendige Medikament fehlt oder der vorgesehene Ablauf im Alltag nicht funktioniert.
Mehr zum Berufsbild und zur Ausbildung findest du in unserem Beitrag 10 Jahre Notfallsanitätergesetz.
Die Versorgungskette beginnt vor dem Rettungswagen
Die geplanten Regeln zur frühen Hilfe sind ein Fortschritt. Bei ihrer Umsetzung müssen wir aber die gesamte Kette betrachten: Wird ein zeitkritischer Zustand am Telefon erkannt? Erhalten Anrufende verständliche Unterstützung? Werden verfügbare Ersthelfende eingebunden, und sind Defibrillatoren tatsächlich erreichbar?
Genauso müssen die notwendigen Informationen weitergegeben werden können: von der Leitstelle an das Einsatzteam und von dort an die weiterbehandelnde Einrichtung. Dazu gehören geeignete Schnittstellen, klare Zugriffsrechte und Datenschutz. Vernetzung muss sich daran messen lassen, ob sie die Versorgung unterstützt.
Qualität muss vor Ort überprüfbar werden
Die Björn Steiger Stiftung begrüßt den Bundestagsbeschluss, sieht aber unter anderem bei den konkreten Qualitätsanforderungen und der Transparenz Nachbesserungsbedarf. Sie kritisiert, dass das vorgesehene Register keine Ergebnisse einzelner Leitstellen öffentlich ausweist.
Pierre-Enric Steiger formuliert in der öffentlichen Reaktion auf den Bundestagsbeschluss:
„Jetzt kommt es darauf an, dass darauf auch gebaut wird – bundesweit und nicht nur dort, wo die Länder es zulassen.“
Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung, 15. Oktober 2026
Für mich folgt daraus eine klare Aufgabe: Wir müssen erkennen können, wo die Versorgung gut funktioniert, wo sie Lücken hat und welche Veränderungen helfen. Dafür brauchen wir vergleichbare Ergebnisse und die Bereitschaft, daraus Konsequenzen zu ziehen.
Der Föderalismus macht gemeinsame Lösungen anspruchsvoll. Er entbindet Bund, Länder und die Verantwortlichen vor Ort aber aus meiner Sicht nicht davon, tragfähige Standards und verlässliche Zusammenarbeit zu organisieren.
Häufige Fragen zur Notfallreform 2026
Ist die Notfallreform 2026 schon in Kraft?
Nach dem hier zugrunde gelegten Stand vom 16. Oktober 2026 liegt bislang der Bundestagsbeschluss vor. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die vorgesehenen Änderungen sind damit noch kein geltendes Recht; Abschluss, Verkündung und Inkrafttreten sind gesonderte Schritte.
Werden 112 und 116117 zusammengelegt?
Beide Rufnummern sollen bestehen bleiben. Vorgesehen sind eine engere Zusammenarbeit der Leitstellen und die digitale Weitergabe bereits erfasster Informationen, damit Hilfesuchende die passende Versorgung erreichen.
Dürfen Notfallsanitäter schon heute selbst behandeln?
Unter den Voraussetzungen des bereits geltenden § 2a NotSanG dürfen sie bestimmte erlernte und beherrschte heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen. Dazu müssen die Maßnahmen erforderlich sein, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden; auch der gesetzliche zeitliche Rahmen ist zu beachten.
Deshalb schauen wir bei Retterview genauer hin
Wir greifen diese Fragen in einer neuen Themenreihe auf: im Podcast, auf YouTube, bei Twitch und auf Instagram. Dafür planen wir Gespräche mit Fachleuten aus Praxis, Wissenschaft, Recht und Politik. Wir wollen erklären, was gute Versorgung ausmacht, welche Lösungen funktionieren können und wo politische Entscheidungen im Alltag ankommen müssen.
Das soll für Menschen verständlich sein, die mit Rettungsdienst beruflich nichts zu tun haben. Gleichzeitig wollen wir den Argumenten und Erfahrungen derjenigen gerecht werden, die jeden Tag in diesem System arbeiten.
Mein Maßstab bleibt: Gute Hilfe muss überall verlässlich ankommen. Der Bundestagsbeschluss ist dafür ein Anfang. Weitere Gesetzgebung, konkrete Ausgestaltung, Finanzierung und Umsetzung entscheiden darüber, wie viel sich tatsächlich verbessert.
Welche Veränderung ist euch besonders wichtig? Teilt eure Perspektive mit @samy.splint und @retterview. Was ich mit den offenen Fragen im Einzelnen meine, greifen wir in den nächsten Beiträgen und Folgen auf.

